Schlichtung

Um Streitigkeiten, Missverständnisse oder Konflikte nicht vor Gericht oder unter Zuhilfenahme eines Rechtsanwaltes austragen zu müssen, empfiehlt sich bisweilen die Einschaltung eines Schlichters.

 

Als Schlichter zeige ich den beteiligten Parteien objektiv und unparteiisch den Sachverhalt auf und vermittle schnell und unborokratisch.
Dies hilft die Probleme und Meinungsverschiedenheiten beizulegen und spart so unnötige Kosten. Das Vertrauensverhältnis kann so wieder hergestellt werden.

 

Die Schlichtung ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren der Konfliktregelung, bei dem die streitigen Parteien mit Unterstützung eines Schlichters einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen zur Problemregulierung dienen. Die Schlichtung erfolgt mit beiden Parteien an einem neutralen Ort.

 

Gerne werde ich für Sie Schlichter tätig.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über das Emailformular.