Fertigstellungsgutachten

Das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" vom 30.03.2000 ( BGBI. I, S. 330 ) tratt zum 01.05.2000 in Kraft.

 

Es sieht in einem neuen § 641 a BGB vor, dass die Abnahme eines Werkes (Lieferung / Leistung ) dadurch ersetzt werden kann, dass ein bestellter und vereidigter Sachverständiger dem Unternehmer bescheinigt, dass das Werk hergestellt und frei von Mängeln ist.
So kann der Auftragnehmer die Herauszögerung der Abnahme durch den Auftraggeber entgegenwirken.
Auch die Abnahmeverweigerung und damit Nichtzahlung unter Berufung auf ein Mängel ist damit nicht mehr möglich.

 

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