Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden durch von Gerichten bestellten Gutachtern erstellt, die mit Ihrer Qualifikation und Fachkunde maßgeblich an der Urteilsfindung beitragen.

 

Die Bestellung des Gutachters und die damit verbundene Erstellung der Gutachten erfolgt ausschließlich durch die örtlichen Gerichte.