Schiedsgutachten
Schiedsgutachten werden zur Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Parteien erstellt, bei denen es Meinungsverschiedenheiten zu einem Projekt oder einer Sache geht.
Ein Schiedsgutachter kann durch die streitigen Parteien als eine neutrale Dritte Partei berufen werden, um Missverständnisse und Konflikte aussergerichtlich beizulegen.
Ein Schiedsgutachten hat keinen gerichtlichen Stellenwert, hilft aber zwischen den Parteien zu vermitteln eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Bei einem Schiedsgutachten entscheiden die streitigen Parteien über den Ausgang des Streits. Sofern keine Einigung erzielt werden kann, kann das Schiedsgutachten zur Urteilsfindung vom Gericht herangezogen werden.
Gerne werde ich für Sie tätig und erstelle das Gutachten für Sie.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über das Emailformular.