Parteigutachten
Unter Parteigutachten versteht man die Beurteilung einer Sache oder Angelegenheit, die ich als Gutachter im Auftrag einer Partei bei Problemen oder Rechtsstreitigkeiten durchführe.
Diese Begutachtung ist kein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung, sondern wird nur zur Urteilsfindung durch die Gerichte herangezogen.
Ein Parteigutachten dient in erster Linie dazu, dem Auftraggeber einen Sachverhalt allgemeinverständlich und objektiv zu schildern.
Durch das Gutachten kann im allgemeinen, bei streitigen Fällen mit der Gegenpartei eine Einigung erzielt und so hohe Gerichtskosten vermieden werden. Für diesen Fall vermitteln wir zwischen beiden Parteien als Schlichter.
Parteigutachten können bei gerichtlicher Bestellung als Prozesskosten geltend gemacht werden.
Gerne werde ich für Sie tätig und erstelle das Gutachten für Sie.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über das Emailformular.