Privatgutachten

Als Privatgutachten bezeichnet man Gutachten, welche außerhalb von Gerichtsverfahren beauftragt werden.
Ein Privatgutachten kann durch Firmen, juristische Personen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände, Versicherungen oder Privatpersonen in Auftrag gegeben werden.

 

Das Privatgutachten wird vom Gericht jedoch nur beschränkt zur Urteilsfindung herangezogen.

Es steht jedem Interessenten frei, ein Privatgutachten zur Lösung eines Konfliktes erstellen zu lassen.

 

Gerne werde ich für Sie tätig und erstelle das Gutachten für Sie.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über das Emailformular.